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Bei dem zu betreuenden Personenkreis handelt es sich um Menschen mit einer seelischen Behinderung/Beeinträchtigung und Menschen mit einer Suchterkrankung (Alkoholabhängigkeit) (§ 97 SGB XII) und Unterbringung nach § 1906 BGB (Genehmigung des Betreuungsgerichts bei der Unterbringung). Ziel ist es, die betroffenen Menschen zu befähigen, möglichst weitgehend und dauerhaft in das Leben in der Gemeinschaft eingegliedert zu werden.
Aufgenommen werden seelisch behinderte beiderlei Geschlechts im Sinne des § 53 SGB XII i. V. m. § 3 der Eingliederungshilfeverordnung. Dazu gehören nach § 3.1 körperlich nicht begründbare Psychosen, § 3.2 seelische Störungen als Folge von Krankheiten oder Verletzungen des Gehirns, von Anfallsleiden oder von anderen Krankheiten oder körperlichen Beeinträchtigungen, sowie nach § 3.3 Suchtkrankheiten (Alkohol) und § 3.4 Neurosen und Persönlichkeitsstörungen.
Es ist unter anderem Aufgabe der Einrichtung, den Menschen ein ihnen angemessenes Wohnen zu ermöglichen, durch gezielte Förderung Gelegenheit zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu geben und langfristig zu einem eigenständigen Leben zu befähigen. Wegen einer seelischen Krankheit oder Behinderung bedürfen die Bewohner/Innen lebenspraktischer Förderung und auch unterschiedlicher Hilfen für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens durch Unterstützung, Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen.

Im Rahmen einer Arbeitstherapie, mit Werkstatt auf dem Gelände, wird den Menschen die Möglichkeit gegeben, den Alltag strukturiert zu erleben. Die Einrichtung bietet zur Tagesstrukturierung und zur Vermittlung von Fähigkeiten und Fertigkeiten im Rahmen der Arbeitsgruppe folgende Arbeitsangebote an:

  • Grünflächenpflege
  • Gartenarbeit
  • einfache haushandwerkliche Tätigkeiten
  • Anleitung zum eigenständigen Herrichten und Gestalten der Wohn- und Gemeinschaftsräume
  • Haushaltstraining und Förderung der Verkehrssicherheit